Sicherheiten bei Baudarlehen
Für Baudarlehen werden in jedem Fall Sicherheiten benötigt, denn die Banken wollen natürlich sicher sein, dass die vergebenen Kredite auch tatsächlich wieder zurückgezahlt werden. Aufgrund der hohen Darlehenssummen ist eine Kreditvergabe ohne Sicherheiten nicht möglich.
In den meisten Fällen dienen Grundpfandrechte als Sicherheit, denn schließlich werden mit den Darlehen Immobilien finanziert. Durch die Eintragung eines Grundpfandrechts sichert sich die Bank, für die das Recht ausgestellt wird, die Möglichkeit, die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung zu verwerten. Dies wird jedoch nur dann passieren, wenn der Kreditnehmer mit mindestens drei aufeinander folgenden Kreditraten oder 5% der Nettodarlehenssumme in Verzug ist und das Darlehen somit gekündigt werden kann.
Grundpfandrechte können entweder als Grundschuld oder als Hypothek eingetragen werden.
Die Grundschuld hat dabei den Vorteil, dass sie nicht an ein Grundgeschäft, also an einen Kredit, gebunden ist. Wurde eine Darlehensschuld getilgt, kann die Grundschuld somit immer wieder neu eingesetzt werden, wodurch die Kosten für den Neueintrag reduziert werden können. Hypotheken hingegen reduzieren sich ebenso wie die Kreditschuld, gleichzeitig erlöschen sie mit Tilgung des Darlehens.
Sollte das Grundpfandrecht nicht ausreichen, den Kredit abzusichern, zum Beispiel weil die notwendige Kreditsumme weitaus höher ist als der Wert des Objektes, kann die Bank Zusatzsicherheiten fordern. Je nachdem, welche Möglichkeiten hier vorhanden sind, kann es sich dabei um die Verpfändung von Bausparguthaben oder aber die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen handeln.